Unsere AGB

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Auftraggeber geltenden Fassung gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Startnummern-Shop (nachfolgend: Auftragnehmer - AN) und dem Auftraggeber (nachfolgend: AG) ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des AG finden keine Anwendung, auch wenn der AN diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen bedarf es daher der ausdrücklichen Erklärung des AN.

II. Vertragsschluss

Mit Abschluss des Bestellvorgangs auf der Seite www.startnummern-shop.com gibt der Auftraggeber ein bindendes Angebot ab. Die darauf folgende Bestellbestätigung stellt keine Annahme dieses Angebotes dar, sondern soll nur eine Übersicht über die Bestelldaten geben. Die Annahme des Angebotes erfolgt, wenn der AG das Angebot nicht binnen 14 Tagen ab Zugang zurückweist, spätestens jedoch mit Versendung der bestellten Ware.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung des vereinbarten Preises (Nettopreis zzgl. der Mehrwertsteuer) ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 3. – mit Erhalt der Ware fällig. Der AN fügt jeder Lieferung eine Rechnung bei. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Einziehung trägt der AG.
  2. Im Hinblick auf einen Verzug des AG gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (u.a. Verzug spätestens am 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung; Verzug ab Zugang der ersten Mahnung). Darauf wird der AG mit jeder Rechnung auch noch einmal hingewiesen. Wegen der Höhe der Verzugszinsen gilt § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
  3. Der AG kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom AN anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen steht dem AG auch über § 320 Abs. 2 BGB hinaus nicht zu, soweit es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt.
  4. Wird nach der Annahme des Angebotes über das Vermögen des AG das Insolvenzverfahren eröffnet oder gibt er die eidesstattliche Versicherung ab, so ist der AN berechtigt, nach Wahl des AG vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt auf eine schriftliche Aufforderung seitens des AN an den AG binnen 10 Werktagen keine entsprechende Wahl, gilt die Wahl zugunsten des Rücktritts als erfolgt. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.

IV. Lieferzeit, Lieferverzug

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom AN ausdrücklich als solche bestätigt werden (beispielsweise durch den Zusatz „fix“ oder „verbindlich“).
  2. Bei Lieferterminen, die nicht ausdrücklich als „fix“, „verbindlich“ oder mit einem ähnlichen allgemein gebräuchlichen Zusatz bezeichnet sind, kann der AG nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist gerät der AN in Verzug.

V. Teillieferung

Teillieferungen sind in einem für den AG zumutbaren Umfang zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der AN behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem AG vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, die Liefergegenstände zurückzufordern. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt durch den AN. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der AN hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  2. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist der AN zu dessen Verwertung befugt. In diesem Fall liegt in der Verwertungshandlung die Erklärung des Rücktritts. Der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des AG, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der AN unverzüglich durch den AG schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann.
  4. Der AG ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt dem AN jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der AN nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der AG auch nach der Abtretung ermächtigt. Der AN verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der AG seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Entfällt die Verpflichtung zur Nichteinziehung, so kann der AN verlangen, dass der AG die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  5. Der AN verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AG insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem AN.

VII. Kostentragung bei Rücksendung der Ware in Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes

Für Verbraucher gilt:

Der AG hat im Falle der Rücksendung der Ware die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der AG bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den AG kostenfrei

VIII. Wertersatzpflicht

Für Verbraucher gilt:

Kann der AG dem AN im Falle des Widerrufes die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der AG dem AN insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache muss der AG Wertersatz nur leisten, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

IX. Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. Soweit Sie bei uns jedoch Standard-Ware beziehen, bei der nicht die Option beispielsweise eines individuellen Eindrucks oder andere Individualisierungsoptionen bestehen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Ohm Print Consulting GmbH
Freisenbergstraße 21
58513 Lüdenscheid
Fax.: 02351/99775-19
Mail: anfrage@startnummern-shop.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Übt der AG den Widerruf durch Rücksendung der Ware aus, ist diese zurückzusenden an:

Ohm Print Consulting GmbH
Freisenbergstraße 21
58513 Lüdenscheid

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

X. Beanstandungen und Mängel

  1. Im Falle einer individuellen Fertigung geht die Gefahr etwaiger Fehler mit der Druckreiferklärung auf den AG über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder nicht erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des AG zur weiteren Herstellung.
  2. Der AG hat – soweit es sich um einen Handelskauf handelt – seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen. Mängel sind insoweit innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eingang des Liefergegenstandes am Bestimmungsort oder, wenn diese bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen.
  3. Soweit die Leistung des AN einen Mangel aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der AG nach Wahl durch den AN Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Ersetzte Waren werden Eigentum des AN und sind an den AN zurückzugeben.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den AG unzumutbar, so ist der AG nach seiner Wahl berechtigt – unbeschadet etwaiger Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche – die Vergütung zu mindern oder – sofern die Pflichtverletzung durch den AN erheblich ist – vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den AG ohne Interesse ist.
  6. Bei farbigen Reproduktionen in einem Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original im Rahmen technischer Standards nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
  7. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des AG nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der AN berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom AG ersetzt zu verlangen.

XI. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche; Haftungsbeschränkung

  1. Etwaige Schadensersatzansprüche des AG – gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des AN oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt.
  2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist gegenüber Unternehmern jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  3. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XII. Eigentum, Urheberrecht

  1. Der AG haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, aufgrund der Vorgaben des AG verletzt werden. Der AG hat den AN von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte des AN an Drucksachen und Formularen verbleiben bei dem AN. Formulare und Drucksachen dürfen - auch zum eigenen Gebrauch durch den AG - nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Verstöße verpflichten den AG zu Unterlassung und Schadenersatz.

XIII. Verbraucherinformationen

Speziellen und auf den Internetseiten des AN nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt der AN nicht. Die wesentlichen Merkmale der von dem AG angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote kann der AG den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebotes entnehmen.

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

Den Vertragstext speichert der AN nach Vertragsschluss für 90 Tage. Der AG kann die AGB des AN jederzeit auf den Internetseiten des AN einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden dem AG per E-Mail (Bestellbestätigung) zugesendet. Die konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht per Internet abrufbar. Wenn der AG den Vertragstext einsehen möchte, kann er sich innerhalb dieser Frist an folgende Adresse wenden:

Ohm Print Consulting GmbH
Freisenbergstraße 21
58513 Lüdenscheid
anfrage@startnummern-shop.com

Der AN senden dem AG den Vertragstext dann zu.

Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche kann der AG unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorbringen.

Bevor der AG im letzten Schritt des Bestellvorganges durch Anklicken des „Jetzt kaufen“ Buttons sein Angebot abgibt, kann er noch einmal die von ihm eingegebenen Daten überprüfen und den Vorgang durch die entsprechende Schaltfläche ggf. abbrechen und die Angaben korrigieren.

XIV. Gerichtsstand, Sonstiges, Wirksamkeit

  1. Handelt es sich bei dem AG um einen Kaufmann i.S.d. § 1 HGB ist Gerichtsstand der Sitz des AN. Der AN kann auch jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand wählen.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes, insbesondere der ROM-I-Verordnung.
  3. Soweit für die Leistungserbringung eine Speicherung von Daten des AG notwendig ist, verpflichtet sich der AN, dies unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen zu besorgen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

Stand: 28.08.2012

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